ab dem 2. August tritt die nächste Stufe des EU AI Acts in Kraft und es stellt sich für viele die Frage, ob du jetzt auf deinen Online-Kurs, deine Blog-Beiträge oder Social Media Posts schreiben musst: „Dieser Inhalt wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt“?
Schließlich hast du vielleicht ChatGPT oder Claude genutzt, um …
- deine Kursstruktur zu entwickeln,
- Lektionen auszuformulieren,
- Präsentationen zu erstellen,
- Arbeitsblätter zu überarbeiten,
- Videoskripte zu schreiben
- oder Social-Media-Posts und Blogbeiträge für den Verkauf zu produzieren.
Die kurze Antwort lautet:
Nein, du musst deine Inhalte nicht pauschal als KI-generiert kennzeichnen.
Auch wenn gerade wieder die nächste Sau durchs Online-Dorf getrieben wird und der Eindruck entsteht, dass ab dem 2. August mit der nächsten Stufe des EU AI Acts jeder Text, jedes Bild und jedes Video mit einem KI-Warnhinweis versehen werden muss.
Ganz so ist es nicht.
Und das ist wichtig. Denn ein Hinweis wie …
„Diese Inhalte wurde mithilfe künstlicher Intelligenz erstellt“ würde gerade auch bei vielen Kursen einen völlig falschen Eindruck vermitteln.
Deine Expertise stammt schließlich nicht von der KI.
Deine Erfahrungen stammen nicht von der KI
Deine Methode, deine Beispiele und deine Haltung stammen ebenfalls nicht von KI.
KI kann und soll dir helfen, dein Wissen zu strukturieren, verständlicher aufzubereiten und schneller in Kurslektionen, Arbeitsblätter oder Präsentationen zu verwandeln. Das geht mit Hilfe von KI wirklich viel schneller als je zuvor.
Aber wenn du die Inhalte fachlich prüfst, veränderst und entscheidest, was du deinen Teilnehmern vermittelst, bleibt es dein Kurs. Und das solltest du natürlich immer tun.
Also nicht einfach alles ungefragt übernehmen, was KI ausspuckt, sondern überprüfen und nach deiner Expertise ändern.
Schauen wir uns aber mal an, welche Inhalte der EU AI Act überhaupt betrifft:
Es geht konkret um Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.
Stellt sich also die Frage: Ist ein Online-Kurs überhaupt öffentlich?
Das könnte man zunächst bezweifeln. Schließlich befindet sich ein kostenpflichtiger Online-Kurs normalerweise in einem geschützten Mitgliederbereich. Nur Kunden erhalten einen Zugang.
Nach den finalen Leitlinien der EU-Kommission kann ein Online-Kurs trotzdem als veröffentlicht gelten. Denn entscheidend ist nicht allein, ob ein Inhalt kostenIos zugänglich ist oder hinter einem Login liegt.
Als veröffentlicht kann ein Text gelten, wenn er einer unbestimmten und relativ großen Zahl nicht miteinander verbundener potenzieller Leser zugänglich gemacht wird – ausdrücklich auch gegen Bezahlung oder im Rahmen eines Abonnements.
Ein Evergreen-Online-Kurs, den grundsätzlich beliebig viele Kunden kaufen können, kann deshalb durchaus als veröffentlicht gelten.
Anders könnte es bei einer kleinen, geschlossenen Mastermind, einem individuellen 1:1-Programm oder einer internen Mitarbeiterschulung aussehen. Dort richten sich die Inhalte an einen konkret begrenzten Personenkreis.
Aber selbst wenn dein Online-Kurs als veröffentlicht gilt, musst du ihn deshalb noch lange nicht als KI-generiert kennzeichnen.
Wann müssen KI-unterstützte Texte gekennzeichnet werden?
Die neue Kennzeichnungspflicht betrifft – wie bereits erwähnt – Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren.
Darunter fallen vor allem Blog-Beiträge oder Social Media Posts. Aber auch hier gibt es Ausnahmeregelungen, denn die EU möchte nicht verhindern, dass wir mit KI arbeiten, sondern dass Menschen getäuscht werden.
Eine Kennzeichnungspflicht entfällt, wenn ein Mensch den Inhalt vor der Veröffentlichung fachlich und inhaltlich geprüft hat und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung übernimmt.
Und genau das machen wir sowieso immer.
Das heißt für deinen Online-Kurs, aber genauso für deine Blog-Beiträge oder Social Media Posts:
Wenn du KI beim Erstellen der Texte dafür nutzt, die Inhalte anschließend aber fachlich prüfst und die Verantwortung dafür übernimmst, musst du nicht kennzeichnen:
Übersetzt heißt das:
- Du darfst KI weiterhin für deine Inhalte nutzen.
- Du solltest den fertigen Inhalt aber wirklich lesen, Aussagen und Fakten überprüfen, gegebenenfalls Änderungen vornehmen und anschließend selbst entscheiden, ob du ihn so veröffentlichen möchtest.
Also genau das tun, was ein verantwortungsvoller Online Business Betreiber ohnehin tun sollte.
Kommen wir zur Frage, wie wir das nachweisen können, sollte ein perfider Abmahnanwalt um die Ecke kommen.
Soll ich mir als Einzelunternehmer jetzt nach jedem Text oder jeder Kurslektion selbst schriftlich bestätigen: „Inhaltlich geprüft und zur Veröffentlichung freigegeben durch Sonja Kreye am 31. Juli 2026“?
Sorry, aber das wäre wirklich hanebüchen. Und es erinnert mich stark an das „Haus, das Verrückte macht“ bei Asterix und Obelix.
Der EU AI Act verlangt keinen Prüfbericht, keine Checkliste und keine Selbstbeglaubigung unter jedem einzelnen Text.
Ich werde stattdessen – und das ist ein Tipp von einem Rechtsanwalt in meinem Netzwerk – einmal grundsätzlich in meinem Impressum festhalten, dass ich KI-unterstützte Inhalte vor ihrer Veröffentlichung inhaltlich prüfe und die redaktionelle Verantwortung dafür übernehme.
Zum Beispiel so:
„Bei der Erstellung und Bearbeitung von Inhalten können KI-Systeme unterstützend eingesetzt werden. Sämtliche Inhalte werden vor ihrer Veröffentlichung von Sonja Kreye inhaltlich geprüft und redaktionell freigegeben. Die redaktionelle Verantwortung liegt bei Sonja Kreye.“
Und dann werde ich genau das weiterhin tun: Meine Inhalte prüfen, verändern und nur veröffentlichen, wenn sie meiner Haltung und meiner Expertise entsprechen.
Ich werde mir aber nicht für jede Kurslektion und jeden Blogartikel selbst einen Passierschein A38 ausstellen 😉
Was ist mit Kursvideos?
Auch Kursvideos müssen nicht automatisch gekennzeichnet werden, nur weil das Skript mit Unterstützung von ChatGPT oder Claude entstanden ist. Wenn du selbst vor der Kamera stehst und ein echtes Video aufnimmst, wird daraus kein KI-Video, nur weil KI am Skript beteiligt war.
Auch normale technische Bearbeitungen wie Schnitte, Farbkorrekturen, das Verbessern des Tons oder automatisch erzeugte Untertitel machen daraus nicht automatisch einen kennzeichnungspflichtigen Deepfake.
Anders sieht es aus, wenn du beispielsweise …
- einen realistisch wirkenden KI-Avatar für dich sprechen lässt,
- deine Stimme künstlich erzeugen oder verändern lässt,
- eine echte Person etwas sagen lässt, was sie nie gesagt hat,
- oder aus einem Foto ein täuschend echtes Video erzeugst.
Denn bei Bildern, Ton und Videos gilt eine andere Regel als bei Texten.
Kennzeichnungspflichtig sind insbesondere sogenannte Deepfakes: also KI-generierte oder manipulierte Inhalte, die echten Personen, Orten, Gegenständen oder Ereignissen ähneln und fälschlicherweise für echt gehalten werden könnten.
Und das betrifft mich durchaus.
Ich habe in letzter Zeit gern mit KI-generiertem Bildmaterial rum gespielt.
Spannend dabei ist: Ein KI-Bild von mir mit Engelsflügeln muss nicht gekennzeichnet werden, da für jeden erkennbar ist, dass ich nicht plötzlich Flügel bekommen habe.
Ein täuschend echtes Bild von mir in den Straßen von Paris wäre dagegen etwas anderes, wenn ich für dieses Bild gar nicht in Paris fotografiert wurde.
Auch wenn ich schon einmal in Paris war. 🙂
Denn jemand könnte das Bild für eine echte Aufnahme halten.
Was ich ebenfalls schon häufig gemacht habe, ist aus echten Fotos mit KI kurze Videosequenzen zu machen. Also der KI zu sagen, sie soll bewirken, dass sich die Person auf dem Foto bewegt. Das Ausgangsfoto ist aso real – und natürlich habe ich mich an diesem Ort auch tatsächlich bewegt. Nur eben nicht in genau der Bewegung, die das KI-Video zeigt.
Auch diese Videos wären kennzeichnungspflichtig, wenn sie nach dem 2. August erstellt werden (der EU AI Act gilt nicht rückwirkend)
Das fand ich eigentlich eine sehr bequeme Art, um Reel-Videomaterial zu haben, aber ich kann damit leben, das nicht mehr zu nutzen.
Was solltest du als Online-Kurs-Anbieter und Online-Business-Betreiber jetzt tun?
Mein pragmatischer Vorschlag:
- Kennzeichne deine Inhalte nicht pauschal als KI-generiert, nur weil du bei der Erstellung ChatGPT oder andere KI-Tools genutzt hast, sondern nimm den Satz von oben und schreibe diesen in dein Impressum.
- Prüfe deine Inhalte immer fachlich, bevor du sie veröffentlichst.
- Veröffentliche keine KI-Texte ungeprüft und vollautomatisch.
- Kennzeichne täuschend echte KI-Darstellungen sichtbar.
- Und verwende bei Bildmaterial wieder echte authentische Fotos
Mal ganz ehrlich: die Avatare, die ich selbst in jüngster Zeit erstellt habe, waren sowieso ziemlich enttäuschend und das Erstellen hat so viel Zeit gekostet, dass ich schneller fahre, wenn ich selbst vor die Kamera trete.
Für mich persönlich ist die neue Regelung ein guter Anlass, wieder stärker auf echtes Bildmaterial zu setzen.
Die KI-generierten Bilder waren für mich ohnehin vor allem Spielerei.
Es hat Spaß gemacht, auszuprobieren, was inzwischen alles möglich ist: mich an Orte zu versetzen, an denen ich für dieses Bild nie fotografiert wurde, mir Engelsflügel wachsen zu lassen oder aus einem echten Foto plötzlich ein bewegtes Video zu machen.
Aber mein nächstes echtes Fotoshooting ist bereits gebucht. Und darauf freue ich mich inzwischen sogar wieder richtig.
Wenn ich künftig trotzdem einmal ein realistisch wirkendes Bild oder Video mit KI erstelle, werde ich es eben kennzeichnen.
Und ehrlich gesagt finde ich das bei Bildern und Videos auch richtig.
Denn mit täuschend echten KI-Aufnahmen wird schon heute viel Blödsinn betrieben. Menschen werden Aussagen, Situationen oder Handlungen zugeschrieben, die es in Wirklichkeit nie gegeben hat.
Dass solche Inhalte nicht ohne Hinweis als vermeintlich echt verbreitet werden sollen, halte ich für sinnvoll.
Bei meinen Online-Kursen und Texten werde ich meine eigene Expertise dagegen nicht mit einem pauschalen KI-Hinweis abwerten, wenn ich die Inhalte selbst geprüft habe und dafür die Verantwortung übernehme.
Denn KI darf mich bei meiner Arbeit unterstützen.
Aber die Expertise, die Entscheidung und die Verantwortung bleiben bei mir.

